Kirchenaustritt

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Kirchenaustritt und Folgen

Pro Jahr verlassen rund 10 Menschen in den Gemeinden unserer Seelsorgeeinheit die Kirche.

Die Kirche respektiert den freien Willen eines ausgetretenen Mitchristen. Insbesondere im Todesfall eines Ausgetretenen kommt es aber häufig zu Irritationen. Auf der einen Seite ist klar, dass ein kirchliches Begräbnis nicht in Frage kommen kann, wenn wir damit gegen den Wunsch des Ausgetretenen handeln.

Andererseits besteht das Recht der Angehörigen, in der Trauer von den Schwestern und Brüdern der Kirche begleitet zu werden.

Sprechen sie deshalb frühzeitig mit ihrer Familie über den erfolgten Kirchenaustritt und ermöglichen sie so eine vorausschauende Planung.


Der Wiedereintritt

Während der Kirchenaustritt vor dem Standesamt erfolgt und die zuständigen Pfarrämter durch die Rathäuser informiert werden, ist für einen Wiedereintritt in die Kirche Pfarrer Albrecht Ansprechpartner.

Bitte melden sie sich, wenn sie wieder eintreten möchten. In einem persönlichen Gespräch soll die Möglichkeit bestehen, über die Verletzungen zu sprechen, die sie zum Austritt veranlasst haben.

Die Kirche versteht sich selbst als Familie - weniger als Institution. Und in einer Familie laufen manche Dinge nicht so, wie man es selber gerne hätte. Diese Erfahrung machen Menschen auch in der "Familie Gottes". Es ist aber nie zu spät, sich auszusprechen, sich verstehen zu lernen und Fehler zuzugeben.

Wiedereinzutreten ist ein Akt der Versöhnung - auf beiden Seiten.

Wenden sie sich bei weiteren Fragen an Pfarrer Albrecht oder einen anderen katholischen Seelsorger ihrer Wahl.


D.Schütz/pixelio.de


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